Berufung gegen Datenspeicherung
OpenAI hat am 6. Juni vor einem Bundesgericht in New York Berufung gegen die Datenaufbewahrungsanordnung im laufenden Urheberrechtsverfahren der New York Times eingelegt. Das Unternehmen möchte erreichen, dass die Pflicht zur dauerhaften Speicherung und getrennten Verwahrung aller ChatGPT-Ausgaben aufgehoben wird. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse von KI-Anbietern haben. Der Ausgang der Berufung wird aufmerksam von anderen Technologieunternehmen und Datenschutzexperten beobachtet.
Konflikt mit Datenschutzprinzipien
In der eingereichten Klagebegründung führt OpenAI an, dass das Verlangen nach unbefristeter Archivierung von Nutzerdaten den eigenen Datenschutzrichtlinien widerspreche. OpenAIs Geschäftsmodell beruhe darauf, das Vertrauen der Anwender zu wahren – eine unbeschränkte Datenspeicherung gefährde dieses Vertrauen. Zudem stellt OpenAI infrage, ob eine solche Sammlung personenbezogener Ausgaben überhaupt mit bestehenden Datenschutzgesetzen vereinbar ist. Kritiker befürchten, dass ohne klare zeitliche Begrenzung sensible Informationen unnötig lang zugänglich bleiben könnten.
Altman betont Nutzerrechte
Sam Altman, CEO von OpenAI, erklärte auf der Plattform X, man werde jede Forderung bekämpfen, die den Schutz der Nutzerprivatsphäre untergrabe. Er bezeichnete die Anordnung als unangemessen und warnte vor einem Präzedenzfall, der den Umgang von Technologieunternehmen mit sensiblen Daten beeinträchtigen könnte. Altman betonte, dass OpenAI bereits strenge Regeln für Datenlöschung und -zugriff etabliert habe. Er forderte eine Abwägung zwischen juristischen Ansprüchen und den etablierten Rechten der Nutzer auf ihre Datenkontrolle.
Gerichtlicher Ablauf
Das New Yorker Bezirksgericht unter Richter Sidney Stein hatte im Mai verfügt, dass OpenAI nach Aufforderung der New York Times sämtliche ChatGPT-Ausgaben sichern und getrennt lagern müsse. OpenAI reichte die Berufung am 3. Juni ein, um diese Verfügung aufheben zu lassen. Der Fall könnte noch Monate in den Instanzen weiterverfolgt werden, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Beobachter gehen davon aus, dass der Fall möglicherweise bis in das Berufungsgericht für den zweiten Bezirk zieht.
Haltung der New York Times
Die New York Times, Klägerin in dem Verfahren, verzichtete bislang auf eine öffentliche Stellungnahme. Das Medium wirft OpenAI und Microsoft vor, zum Training von ChatGPT unlizenzierte Artikelmengen genutzt zu haben und damit Urheberrechte verletzt zu haben. Es bleibt unklar, ob die Times im Berufungsverfahren zusätzliche Begründungen vorlegt. Analysten rechnen jedoch damit, dass sie ihre Forderung nach umfassender Datenerhaltung bekräftigen wird, um den Nachweis von Urheberrechtsverletzungen zu erleichtern.
Hintergrund des Verfahrens
Der Rechtsstreit begann 2023 mit der Klage der New York Times gegen OpenAI und Microsoft. Die Zeitung argumentiert, dass das KI-Modell durch die unautorisierte Verwendung ihrer Artikel Inhalte reproduziere, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt. In einem früheren Beschluss wurde bereits entschieden, dass genügend Indizien vorlägen, um die Klage weiterzuführen. Experten sehen in dem Verfahren wegweisende Fragen zur Balance zwischen Urheberrechtsschutz und dem Fortschritt von KI-Technologien.
Bedeutung für KI-Anbieter
Sollte die Berufung scheitern, müssten KI-Anbieter künftig unbegrenzt Nutzerdaten archivieren, was weitreichende Datenschutz- und Sicherheitsfragen aufwerfen würde. OpenAI sieht den Ausgang des Verfahrens ebenso für Modelle wie gpt-3 deutsch als entscheidend für die zukünftige Praxis in der KI-Entwicklung. Insbesondere kleine und mittlere Anbieter könnten durch zusätzliche Speicher- und Verwaltungspflichten stark belastet werden. Die Branche diskutiert bereits mögliche technische und rechtliche Anpassungen, um ähnliche Verpflichtungen in anderen Rechtssystemen zu vermeiden.