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US‑Richter bezweifelt Metas Fair‑Use‑Verteidigung

Ein Bundesrichter in San Francisco hat deutliche Zweifel daran geäußert, ob Meta urheberrechtlich geschützte Bücher ohne Lizenz zum Training seines Llama‑Modells verwenden darf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das als „Fair Use“ gilt oder ob es den Markt für Originalwerke gefährdet. Die Entscheidung wird richtungsweisend für die gesamte KI‑Branche und könnte auch ChatGPT betreffen, dessen Entwickler OpenAI in ähnlichen Verfahren steht.
US‑Richter bezweifelt Metas Fair‑Use‑Verteidigung

Kern des Rechtsstreits

Mehrere Autorinnen und Autoren, darunter die Komikerin Sarah Silverman und Pulitzer‑Preisträger Junot Díaz, werfen Meta vor, piratierte Versionen ihrer Bücher zum Training von Llama genutzt zu haben. Die Klage aus dem Jahr 2023 verlangt Schadenersatz und eine Unterlassung, da die Werke ohne Zustimmung kopiert worden seien. Zugleich warnen die Kläger, dass ein solches Vorgehen die wirtschaftliche Grundlage aller Kreativschaffenden untergräbt, die auf faire Lizenzmodelle angewiesen sind.

Richterliche Skepsis

US‑District‑Judge Vince Chhabria stellte in der ersten Anhörung heraus, dass Metas Modell potenziell „unendlich viele konkurrierende Produkte“ erzeugen könne – eine Entwicklung, die den Markt für die Originalbücher faktisch vernichten würde. Er bezweifelte offen, dass dies noch unter die Fair‑Use‑Doktrin falle, auch wenn der Zweck des Kopierens technisch transformativ sei. Zusätzlich gab er zu bedenken, dass eine solche Praxis das Anreizsystem für neue literarische Werke empfindlich stören könnte, da Autor*innen ihre Investitionen kaum noch refinanzieren können.

Umstrittene Fair‑Use‑Argumente

Metas Anwalt Kannon Shanmugam verteidigte das Unternehmen mit dem Hinweis, dass das Urheberrecht keinen Schutz vor „Wettbewerb im Ideenmarkt“ biete. Chhabria entgegnete jedoch, dass das ungefragte „Stehlen“ kreativer Leistungen nicht durch Fair Use gedeckt sei und verwies dabei besonders auf die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Urheber.

Mögliche Folgen für die KI‑Branche

Sollte das Gericht Metas Nutzung als rechtswidrig einstufen, müssten KI‑Anbieter künftig Lizenzen erwerben oder neue Trainingsdaten‑Strategien entwickeln. Branchenanalysten warnen, dass hohe Lizenzkosten den Innovationszyklus in Milliardenmärkten verzögern könnten, während Befürworter strenger Rechteverwertung eine faire Beteiligung der Kreativen erwarten.

Wettbewerb gegen Originalwerke

Die klagenden Autorinnen argumentieren, dass generierte Texte den Absatz ihrer Bücher untergraben, weil Nutzer statt einer bezahlten Lektüre kostenlose KI‑basierte Zusammenfassungen oder neue Geschichten erhalten. Der Richter deutete an, dass der Erfolg der Klage davon abhängen könnte, ob konkrete Marktschäden nachgewiesen werden können – etwa sinkende Verkaufszahlen unmittelbar nach der Veröffentlichung von Llama.

Blick auf Vorgängermodelle

Auch frühere Sprachmodelle bleiben relevant: Die Diskussion um Llama stützt sich auf Erfahrungen mit gpt 3 deutsch, dessen Training bereits ähnliche Fragen zu Datennutzung und Urheberrecht aufwarf und damit als Lehrbeispiel für künftige Regulierung dient. Dadurch erhielten Forschende und Gesetzgeber erste Einblicke, wie stark KI‑Systeme kreative Märkte beeinflussen können, noch bevor Modelle wie Llama oder GPT‑4 die Bühne betraten.

Ausblick auf nächste Schritte

Chhabria forderte beide Seiten auf, detailliertere Belege zum Einfluss auf den Buchmarkt vorzulegen, bevor er über die beantragten Teilurteile entscheidet. Beobachter rechnen mit einem Präzedenzfall, der die Leitplanken für den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im KI‑Training festlegt – und damit weit über Meta hinausweist. Ein Urteil wird frühestens im Herbst erwartet. Bis dahin bleibt die Rechtslage für Autor*innen, Verlage und KI‑Entwickler gleichermaßen schwebend, was Investitionen und Lizenzverhandlungen erheblich verzögern könnte.